Gemeinde Feldbrunnen-St.Niklaus

ländliches Dorf mit hoher Lebensqualität

Dienstleistungen

AHV-Gemeindezweigstelle

Die AHV-Zweigstelle ist die Anlaufstelle für die in der Gemeinde Feldbrunnen-St.Niklaus lebenden Einwohner für alle Fragen, die mit der AHV und Ergänzungsleistungen zusammenhängen. Sie erteilt Auskünfte, berät die Einwohner und bereitet sämtliche Geschäfte für die kantonale Ausgleichskasse vor. Die Formulare finden Sie direkt bei der AK Solothurn

Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen online via eUmzug an.

Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur von Schweizerinnen und Schweizern sowie EU/EFTA-Staatsangehörigen ohne Einschränkung genutzt werden kann. EU/EFTA-Staatsangehörige haben nach erfolgter Anmeldung zur Erfüllung der Meldepflicht den Original-Ausländerausweis umgehend bei uns am Schalter einzureichen.

Für Drittstaatsangehörige ist der Online-Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Zuzug möglich. Sie haben nach erfolgter Anmeldung eine Kopie des Ausländerausweises bei uns am Schalter einzureichen sowie die Gebühren von Fr. 25.00 (pro erwachsene Person) zu bezahlen.

Melden Sie sich online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen ab.

Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur von Schweizerinnen und Schweizern sowie EU/EFTA-Staatsangehörigen ohne Einschränkung genutzt werden kann.

Für Drittstaatsangehörige ist der Online-Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Wegzug möglich.

Der Heimatschein von Schweizerinnen und Schweizern wird direkt der Zuzugsgemeinde zugestellt.

Für die An- oder Abmeldung auf unserer Gemeinde müssen Sie persönlich am Schalter erscheinen. Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug in Feldbrunnen erfolgen. Zur Anmeldung benötigen wir die Ausweispapiere, den Heimatschein, den Krankenkassenversicherungsausweis, den Mietvertrag und für Nichtschweizer den Ausländerausweis. Der Heimatschein wird im Gemeindebüro deponiert, Sie erhalten dafür einen Schriftenempfangsschein. Bei der Abmeldung erhalten Sie gegen Rückgabe des Schriftenempfangsscheins Ihren Heimatschein zurück. Die Abmeldung hat ebenfalls innert 14 Tagen zu erfolgen.

Melden Sie uns Ihre Adressänderung innert 14 Tagen online via eUmzug. Beachten Sie, dass Umzüge innerhalb eines Gebäudes ebenfalls gemeldet werden müssen.

Sie haben innerhalb  unserer Gemeinde die Adresse gewechselt? Dann bitten wir Sie, die Adressänderung innert 14 Tagen zu melden oder online via eUmzug. Sie bringen uns persönlich den Mietnachweis mit dem ausgefüllten Formular vorbei oder melden die Adressänderung über den Onlinedienst. Der Mietnachweis ist nachzureichen.

Melden Sie sich für die Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung möglichst schon während der Kündigungsfrist beim RAV in Solothurn, Tel. 032 627 96 96. Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Die Gemeindeschreiberin ist für die Beglaubigungen von Unterschriften oder von Fotokopien zuständig. In ihrer Abwesenheit ist ihre Stellvertretung zuständig.
Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn die zu beglaubigende Unterschrift in Gegenwart der Gemeindeschreiberin (oder Stellvertreterin) geleistet wird. Für die Beglaubigung von Fotokopien muss das Original vorgelegt werden. Zusätzlich muss in jedem Fall ein Pass oder eine Identitätskarte vorgelegt werden, ein Ausländerausweis genügt nicht. Bitte vereinbaren Sie für die Unterschriftsbeglaubigung telefonisch oder per Mail gemeindeschreiberin@feldbrunnen.ch einen Termin.

Budget- und Schuldenberatung Aargau Solothurn:
Gerade in aussichtslos erscheinenden Situationen kann es sehr entlastend sein, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein kompetentes Team von Sozialarbeiterinnen berät, informiert und unterstützt Sie bei sozialen und finanziellen Fragen. Dabei gilt der Grundsatz: Hilfe zur Selbsthilfe. 

Online-Kurs Steuererklärung

Wenn die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes reichen, richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Bitte wenden Sie sich hierfür an unsere Verwaltung.

Antragsstellung der Identitätskarten
Die Identitätskarte wird weiterhin ohne elektronisch gespeicherte Daten ausgestellt. Deshalb wird das Verfahren zur Beantragung der Identitätskarten wie bis anhin bei den Gemeinden weitergeführt. Wird jedoch zusätzlich ein Pass im „Kombi-Angebot“ beantragt, erfolgt die Beantragung im Erfassungszentrum des Kantons.

Jede Person muss für die Antragsstellung der Identitätskarte persönlich am Schalter unserer Gemeinde vorsprechen. Minderjährige sowie bevormundete Personen in Begleitung des gesetzlichen Vertreters (Identitätskarte oder Pass mitbringen).

Mitzubringen für die Beantragung einer Identitätskarte

  • Alte Identitätskarte
  • Verlustanzeige von einer Schweizer Polizeistelle (bei Verlust)
  • Ein aktuelles Passfoto (siehe „Anforderung Foto“)
  • Gebühren sind bei Antragsstellung oder Abholung Bar zu entrichten

Kinder bis 18 Jahre CHF 35.00 (Gültigkeitsdauer 5 Jahre) Erwachsene CHF 70.00 (Gültigkeitsdauer 10 Jahre)

Wichtige Infos zu Pass/ID vom Fedpol

Migration und Schweizer Ausweise Ausweiszentrum Hauptbahnhofstrasse 12 (5.Stock) 4509 Solothurn

Telefon 032 627 63 70 Fax 032 627 63 71

Auf der Gemeindeverwaltung erhältlich:

Gebührenmarken
10kg‐Marken oder 60l: Einzelverkauf Fr. 1.50, Bogen à 10 Marken Fr. 14.70
20kg‐Marken oder 110l: Einzelverkauf Fr. 2.70, Bogen à 10 Marken Fr. 26.50
Containerbänder 800l‐Container: Einzelverkauf Fr. 14.90, Block à 10 Bänder Fr. 149.00

Gebührensäcke
35l ‐ Rolle à 10 Säcke Fr. 9.90
60l ‐ Rolle à 10 Säcke Fr. 14.70
110l ‐ Rolle à 10 Säcke Fr. 26.50

Sie benötigen für eine amtliche Angelegenheit oder für eine Versicherung eine Lebensbescheinigung? Melden Sie sich persönlich mit einem Ausweis auf der Verwaltung.

Herr Kurt Rohner, Leutholdstrasse 3, 4562 Biberist
Montag – Freitag 15.00 – 18.00 Uhr
Samstag/Sonntag 10.00 – 11.30 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr
Pilzsammler werden gebeten, sich unter der Nummer 076 375 32 10 anzumelden.

Alle Eheschliessungen, Scheidungen, Geburten, Todesfälle, Namensänderungen und Adoptionen werden der Schriftenkontrolle automatisch vom Zivilstandamt gemeldet.

Zu Hause leben, heisst selber entscheiden und Verantwortung übernehmen. Die Spitex Aare begleitet Sie gerne dabei. 

Tel. 032 622 14 26 und per Telefax unter 032 641 06 78.

Die Mailadresse lautet: info.selzach@spitex-aare.ch

Die Finanzverwaltung erteilt Ihnen gerne Auskunft über sämtliche Belange rund um die Gemeindesteuern.
Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend. Sollte Ihnen die termingerechte Steuerzahlung nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an uns. Wir werden Ihre persönliche Situation besprechen.

Ein Strafregisterauszug kann an jeder Poststelle bestellt werden oder direkt beim Bundesamt  für Justiz unter dem Link.

Für das Befahren des Längwegs benötigen Sie eine Bewilligung in Form einer Vignette und Bewilligungschreiben. Dazu benötigen wir Ihr Autokennzeichen. Für die Einwohner von Feldbrunnen-St. Niklaus ist die Vignette gratis.

Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Wohnsitzbescheinigung gegen eine Entrichtung von einer Gebühr von CHF 10.00 direkt am Schalter der Gemeindeverwaltung beziehen oder benützen Sie unseren Onlinedienst. Bei Zusendung gegen Rechnung erhöht sich die Gebühr um Fr. 10.00.