Gemeinde Feldbrunnen-St.Niklaus

ländliches Dorf mit hoher Lebensqualität

Veröffentlicht am: 30. Mai 2024
Heimatscheine bitte abholen

Die Einwohnerkontrolle Feldbrunnen-St. Niklaus ruft alle Schweizer Einwohnerinnen und Einwohner dazu auf, bis spätestens am 20. Dezember 2024 ihren Heimatschein auf der Gemeindeverwaltung abzuholen.
Der Grund für diesen Rückruf bilden Neuerungen beim Kanton. Der Kanton Solothurn fragt alle Daten seiner Zuzüger seit 1. Januar 2024 online ab. Diese Digitalisierung soll den administrativen Aufwand reduzieren. Bis dahin mussten alle Neuankömmlinge jeweils ihren Heimatschein auf der Einwohnerkontrolle/Gemeindeverwaltung abgeben. Im Gegenzug erhielten sie den Schriftenempfangsschein bzw. den Niederlassungsausweis. Die Hinterlegung des Heimatscheines entfällt jetzt in unserem Kanton. Dieser sieht jedoch vor, dass alle Heimatscheine entweder von ihren Besitzerinnen und Besitzer abgeholt oder von den Gemeindeverwaltungen nach dem 31. Dezember 2024 vernichtet werden.

Warum soll ich den Heimatschein abholen?
Noch haben nicht alle Schweizer Kantone auf das neue, digitale System umgestellt. Bei einem Umzug in einen anderen Kanton kann es deshalb vorkommen, dass der Heimatschein verlangt wird. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, das Papier auf der Gemeinde abzuholen und zu Hause gut aufzubewahren. Bei der Einwohnerkontrolle Feldbrunnen-St. Niklaus warten rund 750 Heimatscheine auf ihre Besitzerinnen und Besitzer.

Niederlassungsausweis mitbringen
Wer den Heimatschein abholen will, muss den Niederlassungsausweis oder aber mindestens den gültigen Pass oder die Identitätskarte (ID) mitbringen.